Bitte prüfen Sie Ihre Angaben und bestätigen Sie die Mitgliedschaft.
Informationspflicht bei Erhebung personenbezogener Daten gemäß Art. 13 DSGVO
1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlicher im Sinne des Art. 13 Abs. 1 lit. a) DSGVO ist der
Förderverein der Merian-Realschule Ladenburg e.V.
Heidelberger Str. 20, 68526 Ladenburg
Tel.: 06203 70 450, E-Mail: fv-mrs@web.de
Eingetragen beim Amtsgericht Mannheim, Vereinsregister 430369
Gesetzlich vertreten durch den Vorstand nach § 26 BGB.
2. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Der Förderverein verarbeitet folgende personenbezogene Daten:
• Zum Zwecke der Mitgliederverwaltung werden Name, Adresse, E-Mail und Telefon des Mitgliedes, Name des Kindes und Klasse des Kindes zum Zeitpunkt des Beitrittes verarbeitet. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.
• Zum Zwecke der Beitragsverwaltung wird die Bankverbindung verarbeitet. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.
• Zum Zwecke der Durchführung des Mitgliedschaftsverhältnisses (z.B. Ladung zur Hauptversammlung, Beitragseinzug, Rückfragen bei Rücklastschriften, Spendenbescheinigungen) wird die E-Mail-Adresse verarbeitet. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO.
3. Speicherdauer
• Die für die Mitgliederverwaltung notwendigen Daten (Name, Anschrift, Kontaktdaten) werden 1 Jahr nach Beendigung der Vereinsmitgliedschaft gelöscht.
• Die für die Beitragsverwaltung notwendigen Daten (Bankverbindung) werden nach 1 Jahr gelöscht.
• Im Falle des Widerrufs der Einwilligung werden die Daten unverzüglich gelöscht.
4. Betroffenenrechte
Dem Vereinsmitglied steht ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) sowie Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) zu. Das Vereinsmitglied hat das Recht, seine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Es steht ferner ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu.
5. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Daten, die zur Erfüllung des Mitgliedsvertrages (Name, Anschrift, Kontaktdaten, Bankverbindung) erforderlich sind, müssen dem Förderverein zur Verfügung gestellt werden. Der Wunsch auf Löschung dieser Daten bringt zwangsläufig die Auflösung der Mitgliedschaft mit sich.
Stand: Januar 2019